Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Krima Versicherungsmakler
Geschäftsleitung: Kristina Glaser
Distelweg 1
15566 Schöneiche b. Berlin
Telefon: 0157 / 31343947
Internet: www.krimamakler.de
E-Mail: kontakt(at)krimamakler.de
§ 34d GewO – Versicherungsmakler
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Registernummer: D-2M48-7UO91-52
Aufsichtsbehörde und zuständige Behörde für die Erlaubnis:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
www.ihk-muenchen.de
Überprüfung der Eintragung:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34 d Gewerbeordnung · §§ 59–68 VVG · VersVermV
Einsehbar unter: www.gesetze-im-internet.de
§ 34i GewO – Immobiliardarlehensvermittler
Berufsbezeichnung: Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Registernummer: D-W-155-JRLN-92
Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
www.ihk-muenchen.de
Überprüfung der Eintragung:
DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon 0180-600-585-0 (0,20 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34i Gewerbeordnung (GewO) · Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Einsehbar unter: www.gesetze-im-internet.de
§ 34c GewO – Immobilienmakler
Genehmigung nach § 34c GewO ist erteilt.
Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO:
IHK München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
info@muenchen.ihk.de
Berufsrechtliche Regelungen:
§ 34c Gewerbeordnung (GewO) · Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Einsehbar unter: www.gesetze-im-internet.de
Schlichtungsstellen
Gemäß § 36 VSBG und § 17 Abs. 4 VersVermV teilen wir mit, dass wir verpflichtet und bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Europäische Kommission – Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
ec.europa.eu/consumers/odr
Beschwerdemanagement
Beschwerden sind in Textform an die Geschäftsleitung zu richten und werden im Rahmen unseres Beschwerdemanagements unverzüglich bearbeitet.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO i. V. m. Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01.01.2023)
Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen.
Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels in folgenden Bereichen „Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bestimmt: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wenn Sie sich entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie deren dargelegte Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Revisions-Stand: 03/2023